Umzugsblog

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9-26-2014 - von Irina

Auszug aus dem Elternhaus nichts vergessen – Umzugstipps zum Semersterbeginn

Der Semesterbeginn bedeutet für eine sehr große Anzahl  von (angehenden) Studenten den Auszug aus dem Elternhaus. Unsere Kollegen von Moveria Sverige (Moveria Schweden) haben zu diesem Anlass zusammengefasst, was bei einem Auszug aus dem Elternhaus nicht vergessen werden sollte. Diese Idee finden wir gut. Darum gibt es hier auch für unsere deutschen Leser Umzugstipps zum Semesterbeginn –  Die folgenden Dinge solltest du nicht vergessen.

1. Wohnungssuche

Die Wohnungssuche ist natürlich der erste Schritt in die eigene Unabhängigkeit. Beim Auszug aus dem Elternhaus sind anfangs meist die finanziellen Mittel etwas beschränkt. Stellte daher einen genauen Plan auf, wie viel du für das Wohnen im Monat ausgeben kannst. Interessant könnte noch unser Artikel über billige Wohnformen für dich sein. Wenn du dann eine passende Wohnung gefunden hast, dann gibt es noch weitere wichtige Schritte:

2. Mietvertrag unterschreiben

Die Voraussetzung für den Auszug aus dem Elternhaus ist natürlich, dass man die erste eigene Wohnung gefunden hat und der Mietvertrag unterschrieben ist. Da du wahrscheinlich noch nie zuvor einen Mietvertrag in den Händen hieltst, empfehlen wir, schon vorher Musterverträge durchzulesen und dich mit den üblichen Klauseln vertraut zu machen. Der Mietvertrag ist ein rechtlich bindendes Schriftstück und du solltest ihn unbedingt genau durchlesen, bevor du ihn unterschreibst. Frag nach, wenn du dir bei gewissen Klausen nicht ganz sicher bist. Frag deine Eltern oder einen Bekannten, den Vertrag mit dir durchzugehen.

Bei der Schlüsselübernahme beim Einzug in die Wohnung müssen ebenfalls einige Dinge beachtet werden. Du solltest auf jeden Fall ein genaues Protokoll über den Wohnungszustand bei der Übernahme anlegen und dieses vom Vermieter unterschreiben lassen. Damit kannst du dich davor schützen, später für Schäden aufkommen zu müssen, die du gar nicht verursacht hast. Unter dem folgenden Link kannst du dir ein vorgefertigte Vorlage eines Übernahmeprotokolls herunterladen. Damit gehst du sicher, dass du nichts wichtiges vergisst.

3. Telefon- und Internetanschluss anmelden

Es ist sehr wichtig, dass du pünktlich zum Semesterbeginn eine Internetverbindung hast. Denn Studieren ohne Internet geht heutzutage wohl nicht. Wenn du Glück hast, erreicht dich das Internetnetz der Uni. Wohnst du allerdings in einem anderen Stadtteil, brauchst du einen DSL Vertrag. 

Nach dem Auszug aus dem Elternhaus wird sich auch dein Telefonierverhalten ändern. Auch, wenn du es jetzt noch nicht glauben willst, du wirst deine Familie und deine Freunde vermissen und darum auch häufig zum Hörer greifen. Vielleicht gibt es ja von deinem Handynetz-Anbieter eine gute Studenten Option. Nachfragen kostet nichts, kann aber in weiterer Folge ein paar Euros sparen.

4. Strom und Gas anmelden

Dass du in deiner ersten eigenen Wohnung ohne Licht dastehst, brauchst du nicht zu befürchten. Allerdings könnte es sich richtig lohnen, wenn du beim Umzug auch den Stromanbieter wechselst. Falls du dies allerdings vor dem Umzug nicht schaffst, wirst du von dem regionalem Grundversorger mit Strom versorgt. Also kein Grund zur Sorge. Vergiss nicht, bei der Schlüsselübergabe den Zählerstand des Stromzählers zu notieren. 

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5. Nachsendeauftrag nach dem Auszug aus dem Elternhaus

Etwa zwei Wochen vor dem Auszug aus dem Elternhaus solltest du dich um einen Nachsendeauftrag bei der Post kümmern. Nicht selten kommt wichtige Post, die nicht bis zu deinem nächsten Besuch bei den Eltern warten kann. Den Nachsendeauftrag kannst du ganz einfach online bei der österreichischen Post einrichten 

6. Rundfunkbeitrag anmelden

Ziehst du in deine erste eigene Wohnung, wirst du auch von der GIS zur Kasse gebeten.  In Studentenwohnheimen ist dies oft im Mietpreis inkludiert. Erkundige dich also am besten, ob du die Gebühr zahlen musst oder nicht.

7. Auszug aus dem Elternhaus: Ab-, An- und Ummelden

Über deinen Auszug aus dem Elternhaus wollen auch die Behörden Bescheid wissen.  Darum musst du deinen neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt melden. Du hast auch die Möglichkeit, die Wohnung bei den Eltern als Zweitwohnsitz zu behalten oder die neue Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden. Welche bürokratische Herausforderungen mit dem Auszug aus dem Elternhaus sonst noch verbunden sind, kannst du in unserem Artikel zum Thema Adressänderung beim Umzug nachlesen.

Einkaufsliste: Erstausstattung Wohnung

Wir wünschen dir einen einfachen Auszug aus dem Elternhaus, viel Spaß mit der neu gewonnenen Freiheit und eine schöne Studienzeit.

Du ziehst bald um?

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