Adressänderung bei Umzug in Österreich: Eine bürokratische To-Do Liste
Eine Adressänderung ist bei einem Umzug natürlich unvermeidlich und bringt auch einen bürokratischen Mehraufwand mit sich. Neben den körperlichen und organisatorischen Herausforderungen, vor die man bei einem Umzug gestellt wird, gibt es also auch noch einige bürokratische Hürden zu meistern. Wem und vor allem welchen Behörden muss man eigentlich die neue Adresse in Österreich mitteilen? Wie macht man das am einfachsten und wie kann man sicherstellen, dass keine wichtigen Briefe und Zusendungen im Umzugschaos untergehen?
Wir haben eine übersichtliche To-Do-Liste zur Adressänderung für dich zusammengestellt, um sicher zu gehen, dass keine wichtigen Behördengänge oder bürokratische Schritte bei deinem Umzug vergessen werden.
Überblick: Hier muss die Adressänderung beim Umzug angegeben werden
- Zuständiges Meldeamt – Meldepflicht in Österreich
- Postnachsendeauftrag
- Finanzamt
- Sozialversicherung
- Zulassungsbescheinigung – KFZ ummelden (Fahrzeugversicherung)
- Banken und Kreditanstalten
- Kindergarten und Schule (auch Unis und FHs)
- Arbeitsstelle (bzw. AMS)
- Versicherungen (Kranken- und Pensionsversicherung)
- Vereine (Jagdkarte, Fischereikarte, Alpenverein, etc.)
- GIS (Radio und Fernsehen)
- Internet und Telefonanschluss
- Gas- und/oder Stromlieferant
Adressänderung am Meldeamt – Meldepflicht in Österreich
Ein neuer Wohnort muss natürlich auch dem Staat gemeldet werden. Ab-, An- oder Ummelden geschieht auf der zuständigen Meldebehörde. Diese ist in den meisten Fällen das Gemeindeamt oder in Statutarstädten, das Magistrat (Statutarstädte in Österreich sind Orte, die ein eigenes Stadtrecht besitzen – Hier eine Liste mit Statutarstädten in Österreich).
Die Frist für das Anmelden eines neuen Wohnsitzes beträgt lediglich 3 Tage nach Bezug der neuen Wohnung und man kann sich sowohl persönlich, als auch per Post ummelden. Bis dato ist es allerdings noch nicht möglich, den Papierkram über E-Mail oder per Fax durchzuführen.
Für die Ummeldung benötigst du einen offiziellen Ausweis mit deinem vollständigen Namen (Reisepass, Führerschein) und einen ausgefüllten Meldezettel. Bist du kein Österreicher, dann musst du für das Ummelden dein Reisedokument, also den Reisepass vorlegen. Ausländische Personalausweise oder ähnliche Dokumente werden in der Regel nicht akzeptiert.
Falls du das Anmelden nicht persönlich durchführen kannst, müssen sämtliche vorgelegten Urkunden, notariell beglaubigt werden. Da Beglaubigungen aber ebenfalls mit Zeitaufwand und auch Kosten verbunden sind, zahlt sich der persönliche Gang auf das zuständigen Meldeamt meist aus. Der Meldezettel ist schnell ausgefüllt und die Angelegenheit sollte im Handumdrehen erledigt sein.
Gut zu wissen:
- Willst du nicht einen neuen Wohnsitz anmelden, sondern nur deinen Haupt- und Nebenwohnsitz ummelden, dann hast du dafür eine längere Frist von einem Monat.
- Solltest du deiner gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkommen, dann kann ein Bußgeld von bis zu 726 Euro von dir verlangt werden.
Nachsendeauftrag bei der Post
Besonders wichtig ist natürlich auch, die Adressänderung bei der Post anzugeben. Ansonsten kann es leicht sein, dass wichtige Zusendungen es nicht bis in die neue Wohnung schaffen. Der beste Ansprechpartner für das Einrichten eines solche Auftrags ist die nächste Postfiliale. Du kannst den Nachsendeauftrag aber auch problemlos online einrichten. Der Nachsendeauftrag sollte spätestens 3 Werktage vor dem Umzug aufgegeben werden, damit die Post auch wirklich vom ersten Tag an, an der neuen Adresse angelangt. Man muss aber auch nicht bis zur letzten Minute warten und kann den Auftrag auch schon länger im Voraus aufgeben, was beim üblichen Umzugsstress kurz vor dem eigentlichen Umzugsdatum auch sehr ratsam ist. Alles was du für den Nachsendeauftrag brauchst, sind ein Lichtbildausweis und ein paar Minuten Zeit.
Finanzamt
Das Finanzamt muss in der Regel nicht extra vom Wohnortswechsel unterrichtet werden, da diese Information über das Zentrale Melderegister (ZMR) mitgeteilt wird. Es reicht also meist, dass du den neuen Wohnsitz am zuständigen Meldeamt angegeben hast. Die Daten werden an die Finanzverwaltung weitergeleitet und auf FinanzOnline sofort aktualisiert.
Wichtiger Tipp: Benutzt du den Online-Zugang FinanzOnline nicht und beziehst diverse Beihilfen vom Finanzamt (wie zum Beispiel Familienbeihilfe), dann raten wir dir die Adressänderung direkt am Amt selbst anzugeben. Damit vermeidest du, dass es zu Verzögerungen bei der Beihilfen-Zahlung kommen kann.
Gut zu wissen: Bist du in keinem Angestelltenverhältnis und arbeitest du selbstständig, dann musst du die Adressänderung mit deiner Steuernummer gemeinsam, innerhalb von einem Monat an deinem zuständigen Finanzamt bekannt geben.
Sozialversicherung
Die Adressänderung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bekannt zu geben ist mit nur sehr geringem Aufwand verbunden. Du kannst ganz einfach online auf der SV-Webseite alles per Mausklick erledigen. Es sind hierfür weder Unterlagen vorzulegen noch eine Gebühr zu entrichten. Gut zu wissen: Du kannst die Adressänderung erst bei der Sozialversicherung angeben, wenn du den neuen Wohnsitz bereits auf dem Meldeamt angemeldet hast.
Zulassungsbescheinigung – KFZ ummelden und Fahrzeugversicherung
Wenn du in einen anderen Bezirk umziehst und somit auch in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Bezirkshauptmannschaft fällst, dann muss du dein Fahrzeug an der alten Zulassungsstelle abmelden und bei der Zulassungsstelle deiner Versicherungsgesellschaft im neuen Bezirk anmelden. Hierfür fallen in der Regel auch Gebühren zwischen 150 -200 Euro an. Die Ummeldung sollte innerhalb von einer Woche nach dem Wohnortswechsel durchgeführt werden.
Für die Ummeldung selbst brauchst du den Zulassungsschein deines Autos und den Meldezettel. Für die Fahrzeugversicherung benötigst du auch noch die Polizzennummer.
Internet und Telefonanschluss
Der vorhande Internetvertrag bzw. der Telefonanschluss sollte auch möglichst schnell abgemeldet werden, bzw. auf den Nachmieter überschrieben werden, damit alles seine Ordnung hat.
Gas- und/oder Stromlieferant
Da bei einem Umzug sowieso auch Termine für das Ablesen von diverse Zählerständen in der alten und neuen Wohnung bei der Wohnungsübergabe vereinbar werden müssen, kannst du auch die Adressänderung beim Energielieferanten hier gleich persönlich vornehmen. Für die Ummeldung ist ein Meldezettel und der neue Mietvertrag notwendig. Gebühren fallen keine an, aber die Adressänderung solle sofort durchgeführt werden.
Kleiner Tipp: Vielleicht bietet der Umzug ja eine hervorragende Möglichkeit für dich, bei den Energielieferanten einmal Angebote zu vergleichen. In unserem Artikel zum Thema Stromanbieter wechseln erfährst du, welche Vorteile dies haben kann und wie du dabei am besten vorgehst. Oder klicke auf den folgenden Link und vergleiche gleich die Angebote verschiedener Stromlieferanten:
Banken und Kreditanstalten
Natürlich ist es auch wichtig, dass deine Bank, Kreditanstalt oder Bausparkasse über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt wird. Schon alleine aus dem Grund, dass auch der Briefverkehr problemlos bei dir zuhause ankommen kann. Gib deine neue Adresse einfach bei deiner Vertrauensperson in der Bank oder Kreditanstalt an. Hierfür fallen keine Gebühren an und es sollte auch sehr schnell zu erledigen sein.
Arbeitsstelle (oder AMS) Kindergarten, Schule und Unis
Falls du Kinder hast, musst du die neue Adresse und Kontaktdaten auch bei den diversen Bildungseinrichtungen angeben. Auch deine Arbeitsstelle muss von der Adressänderung unterrichtet werden.
Wichtig: Beziehst du zur Zeit deines Umzugs eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (zum Beispiel Altersteilzeitgeld, Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld) dann muss auch deine zuständige Arbeitsmarkservice (AMS) Geschäftsstelle möglichst schnell von der Adressänderung unterrichtet werden. Die Frist für diese Ummeldung beträgt offiziell 7 Tage.
Kleiner Tipp: Du kannst dich auch telefonisch bei der alten Geschäftsstelle des AMS abmelden. Der Fallbearbeiter leitet die Informationen in der Regel an die neue Stelle weiter und unterrichtet auch deinen zuständigen Krankenvericherungsträger von der Adressänderung. Lass dir aber auch den Namen des zuständigen Fallbearbeiters geben, damit im Zweifelsfall klar ist, dass du alles ordnungsgemäß gemeldet hast.
Versicherungen (Kranken- und Pensionsversicherung)
Hast du noch private Kranken-, Unfalls, oder Pensionsversicherungen abgeschlossen, dann solltest du deinen Versicherungsvertretern ebenfalls möglichst bald vom Wohnortswechsel berichten. Meist ist das mit einem einfachen Anruf erledigt und es fallen auch keine Bearbeitungsgebühren dafür an. In wenigen Minuten sollten also alle Daten wieder auf den aktuellen Stand gebracht sein.
Vereine (Jagdkarte, Fischereikarte, Alpenverein, etc.)
Auch allen Vereinen, bei denen du Mitglied bist, solltest du die neue Adresse möglichst bald mitteilen. Damit wird zum Beispiel auch gewährleistet, dass der Schriftverkehr auf Postwegen aufrecht gehalten werden kann.
Wichtig: Bist du Jäger und besitzt einen Waffenschein, dann musst du die Adressänderung auch verpflichtend für die Waffenrechtliche Urkunde angeben. Dies hat in schriftlich Form zu geschehen und der Antrag muss an das zuständige Administrationsbüro der Bundespolizeidirektion oder an die Bezirkshauptmannschaft gesendet werden. Für diese Ummeldung gilt es eine Frist von 4 Wochen einzuhalten.
GIS (Radio und Fernsehen)
In Österreich ist es auch Pflicht Rundfunkgebühren zu zahlen, sofern man Radio oder Fernseher zuhause nutzt, was natürlich auf die meisten Haushalte zutrifft. Auch die Gebühren für Info Service (kurz GIS) Stelle muss von der Adressänderung unterrichtet werden. Dies ist allerdings sehr einfach mit einem Online-Formular zum Ummelden auf der GIS-Webseite erledigt. Für die Adressänderung selbst fallen keine Zusatzkosten an, sie sollte aber innerhalb einer Frist von 4 Wochen durchgeführt werden.
Natürlich hat man in den Wochen vor und nach dem Umzug, einige Dinge in seinem Kopf herum schwirren und zu erledigen. Die gute Nachricht ist, dass viele Schritte zur Adressänderung auch von Zuhause aus im Internet oder mit dem Telefon geregelt werden können. Wir raten dir auf jeden Fall, dich schon ein paar Wochen vor dem großen Umzugstag, mit den verschiedenen Ummeldungen zu beschäftigen und zum Beispiel den Nachsendeauftrag bei der Post schon möglichst früh einzurichten. Dann geschieht die Adressänderung stressfreier und geht einfacher von der Hand.