Wohnungsübergabe bei Auszug

Die Wohnungsübergabe bei Auszug ist ein sehr wichtiger Termin, der gut vorzubereiten ist. Der Mietvertrag bildet hierbei die rechtliche Grundlage für die Wohnungsübergabe. Der Mieter sollte gemeinsam mit dem Vermieter alle Räume durchgehen und auf Mängel und Schäden überprüfen. Diese sollten in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Auf diese Weise beugen Mieter und Vermieter eventuellen Unstimmigkeiten vor.

Der Immobilienbesitzer schützt sich davor, für Schäden aufkommen zu müssen und der Mieter davor, für Schäden beschuldigt zu werden. Egal ob er  diese nicht verursacht hat oder sie durch normale Abnutzung entstanden sind. Es jedoch noch einige andere Dinge, die bei der Wohnungsübergabe bei Auszug beachtet werden müssen. Damit alles wie am Schnürchen läuft, haben wir hier ein paar Tipps für dich zusammengetragen.

Paar bei Wohnungsübergabe bei Auszug

Bild: Freepik

Wohnungsübergabe bei Auszug: was ist zu beachten ?

Wie schon erwähnt, ist es wichtig bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll  bei der Hand zu haben, um sicher zu gehen, dass alles gut über die Bühne läuft. Gehen wir Schritt für Schritt vom Besichtigungstermin ausmachen zum Rückerhalt der Kaution.

Termin für den Besichtigungstermin ausmachen

Der Termin für die abschließende Besichtigung mit dem Vermieter bei der Wohnungsübergabe bei Auszug, sollte an einem Tag geschehen, an dem bereits alle deine Habseligkeiten aus der Wohnung getragen wurden.

Natürlich bietet sich hier oftmals der Umzugstag selbst an, aber der ist ohnehin schon sehr stressig und lange für dich und deine Helfer. Wenn es möglich ist und die neue Wohnung nicht allzu weit von der neuen liegt, dann ist es wahrscheinlich angenehmer, die Übergabe der Wohnung nach dem Umzugstag durchzuführen. Außerdem bist du ausgeruhter und kannst dich besser auf die Verhandlungen mit dem Vermieter konzentrieren. Hierfür ist auch das Übergabeprotokoll sehr wichtig.

Wohnung für die Besichtigung vorbereiten

Die Wohnung sollte bei der Wohnungsübergabe vollständig geräumt sein.

Wohnungsübergabe bei Auszug – Protokoll erstellen

  • Nun brauchst du das alte Protokoll von der Übernahme beim Einzug in die alte Wohnung, da dieses den Ist-Zustand beim Einzug aufzeigt. Damit sind Vergleiche und eventuelle Mängel beim Auszug leichter als neu oder alt zu bewerten,
  • Du solltest unbedingt bei der Wohnungsübergabe selbst anwesend sein, um direkt nachzubessern oder eventuell Mängel mit dem Vermieter zu besprechen.
  • Geht gemeinsam Raum für Raum durch und dokumentiert Schäden. Vergesst nicht das Treppenhaus, denn auch hier können beispielsweise beim Umzug Schäden entstehen.
  • Auch wenn sich Mieter und Vermieter nicht einig sind, sollten die Schäden und die unterschiedlichen Meinungen ins Übergabeprotokoll eingetragen werden.
  • Führt die Wohnungsübergabe bei Tageslicht durch, wenn die Lichtverhältnisse am besten sind, um eventuelle Schäden zu sehen.
  • Die Wohnungsübergabe sollte nicht zur gleichen Zeit wie die Schlüsselübergabe an die Nachmieter fallen. Hier prallen unterschiedliche Interessen aufeinander.
  • Es empfiehlt sich, Fotos von den gefundenen Schäden, aber auch von den Räumen, wo keine Mängel zu sehen sind, zu machen.
  • Oft ist es hilfreich, eine neutrale Person hinzu zu bitten, die die Wohnung nach Schäden untersucht und das Übergabeprotokoll als Zeuge unterschreibt.
  • In schwierigen Fällen kann der Immobilienbesitzer einen Gutachter beauftragen, bei der Wohnungsübergabe dabei zu sein und den Ist-Zustand der Wohnung in einem Gutachten festzuhalten.
  • Im Übergabeprotokoll sollten auch die Zählerstände, der Sauberkeitszustand der Wohnung  und die Anzahl der übergebenen Schlüssel vermerkt werden.

Kaution ausbezahlt bekommen

Wenn alles in Ordnung ist und beide Parteien mit der Wohnungsübergabe bei Auszug zufrieden sind, dann fehlt eigentlich nur die zurückerstattete Kaution.

Mehr Infos zur Wohnungsübergabe bei Auszug:

Niemand ist verpflichtet, seine Wohnung zu inspizieren, aber es gibt allen Beteiligten mehr Sicherheit und beugt eventuellen Konflikten vor. Für den Immobilienbesitzer ist das bei der Wohnungsübergabe bei Auszug erstellte Übergabeprotokoll der wichtigste Nachweis von Schäden, die der Mieter während der Mietzeit verursacht hat.

Andernfalls steht er in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Einzug bestand und dass es sich nicht um eine übliche Abnutzung handelt. Dabei hat der Besitzer sechs Monate nach der Wohnungsübergabe Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Der Mieter kann sich mit einem Übergabeprotoll vor möglichen Anschuldigungen nach dem Auszug schützen. Schäden, die zum Beispiel nach der Wohnungsübergabe bei Auszug durch Handwerker verursacht werden, können dem Mieter nicht angelastet werden, wenn sie nicht im Übergabeprotokoll eingetragen sind.

Für das Übergabeprotokoll kann prinzipiell ein einfaches Blatt Papier benutzt werden. Um Zeit zu sparen und nichts zu vergessen, empfehlen wir, ein Formular vorzubereiten und in zweifacher Ausfertigung mitzubringen. Wir von Moveria stellen dir ein detailliert vorbereitetes Übergabeprotokoll als Vorlage zur Verfügung, das du unter dem vorangegangenen Link gratis downloaden kannst.

Das Protokoll muss von beiden Parteien und dem Zeugen (falls vorhanden) unterschrieben werden. Übrigens: auch in der neuen Wohnung solltest du beim Einzug ein Übernahmeprotokoll erstellen.

Wir von Moveria wünschen dir einen stressfreien Umzug und viel Spaß in der neuen Wohnung. Gut organisiert ist die Wohnungsübergabe bei Auszug keine große Sache und du solltest auch schnell deine hinterlegte Kaution zurückerstattet bekommen.

von  Stefanie | 17-11-2020 |
Kommentare (3)

Kommentare

  • Regina Puchinger

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Aufgrund der strengen Coronamssnahmen konnte ich die Wohnungs-Übergabe von meinen Ex-Mietern in Österreich nicht selber vornehmen. So beauftragte ich einen Makler. Er hat bei der Wohnungsübernahme keine Beschädigung nicht wahrgenommen. Das Wohnungsübergabeprotokoll wurde ohne Mängel ausgestellt. Der neue Mieter hat mich nun über diese Beschädigung aufmerksam gemacht.
    Kann ich den ehemaligen Mietern diesen Schaden noch geltend machen? (von seiner Haushaltsversicherung?) Gemäss Kündigungsschreiben wäre das Mietverhältnis noch nicht zu Ende. Es war ein vorzeitiger Auszug, weil es einen neuen Mieter gab.
    Danke für Ihren Ratschlag!
    Freundliche Grüsse
    Regina Puchinger

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