Umzug vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist
Du möchtest vor der vereinbarten Kündigungsfrist im Mietvertrag ausziehen ? Wir verraten dir, ob und wie dies möglich ist.
Grundsätzlich gilt in Österreich eine Mindestmietdauer von drei Jahren für den Vermieter und von einem Jahr und drei Monaten für den Mieter. In der Praxis bedeutet dies folgendes: der Vermieter ist dazu verpflichtet einen Mietvertrag von mindestens drei Jahren abzuschließen und der Mieter kann das Mietverhältnis frühestens nach einem Jahr und drei Monaten Kündigungsfrist beenden.
Gerade in Zeiten, in denen sich vieles schnell ändert – sei es die digitale Welt, Covid-19 oder Lebensumstände generell – kann es passieren, dass ein geplanter Umzug eher geschieht als ursprünglich geplant. In diesem Fall kann ein Umzug vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist von 15 Monaten notwendig sein.
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Kann ich vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?
Oft herrscht beim Thema frühzeitiger Auszug Unsicherheit. Ist es möglich vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist umzuziehen ? Wir verraten wie du frühzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen kannst.
Kündigung des Mietvertrages bei wichtigem Grund
Der Mietvertrag kann jedenfalls zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe, die zum vorzeitigen Ablauf der Kündigungsfrist führen können sind:
- Das Mietobjekt ist unbrauchbar. Das bedeutet die Wohnung kann ist nicht zu Wohnzwecken nutzbar. Dies ist etwa der Fall, wenn kein fließendes Wasser vorhanden ist, die Heizung nicht funktioniert oder die Benutzung der Toilette nicht möglich ist.
- Das Mietobjekt ist gesundheitsschädlich. Schimmel an den Wänden oder Gefahren, die durch den Gebäudezustand entstehen können einen vorzeitigen Austritt aus dem Mietvertrag ermöglichen.
Dies ist rechtlich unter dem § 1118 ABGB geregelt. Liegen diese Gründe allerdings nicht vor und du möchtest dennoch früher als geplant aus dem Mietverhältnis aussteigen, kommt folgende Möglichkeit in Frage:
Vorzeitige Kündigung durch Finden eines Nachmieters
Es besteht die Möglichkeit im Falle eines Umzugs vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist einen Nachmieter zu finden.
Dies ist nicht gesetzlich geregelt und muss jedenfalls immer individuell mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Bestenfalls läuft die vorzeitige Kündigung durch Finden eines Nachmieters so ab:
- Du als Mieter findest einen Nachmieter, der bereit ist, deine Wohnung zu den gleichen Konditionen zu mieten.
- Du benachrichtigst den Vermieter über deine Pläne frühzeitig aus dem Mietvertrags auszusteigen und teilst ihm gleichzeitig mit, dass du einen Nachmieter gefunden hast.
- Der Vermieter stimmt zu deinen frühzeitigen Auszug zu und akzeptiert den neuen Mieter als Nachmieter.
- Du setzt ein Kündigungsschreiben auf und beendest das Mietverhältnis.
- Der Nachmieter beginnt das neue Mietverhältnis ehest möglich.
- Du kannst reinen Gewissen umziehen vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist.
Nicht immer läuft die Sache so reibungslos über die Bühne. Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Nachmieter als Nachfolger zu akzeptieren. Einen Versuch ist es doch jedenfalls wert und im besten Fall ist allen drei Parteien geholfen.
Hier findest du noch eine Vorlage zur Mietvertragskündigung.
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