Checkliste Adressänderung – Umzug in Österreich
Diese „Checkliste Adressänderung“ wird dir bei den notwendigen Behördengängen eine große Hilfe sein. Ein Umzug beansprucht eben nicht nur eine gute Planung und körperliche Arbeit, sondern auch einige administrative Tätigkeiten müssen erledigt werden. Die zwangsläufige Adressänderung bei einem Umzug muss den verschiedenen Stellen und Behörden mitgeteilt werden. Hierbei handelt es sich, zugegebener Weise, um eine sehr trockene und wahrscheinlich auch langweilige Angelegenheit. Es gibt nun aber Mal keinen Weg, um diese Arbeit zu umgehen.
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Mit dieser „Checkliste Adressänderung“ wollen wir sicher gehen, dass du für sämtliche bürokratischen Hürden gut gewappnet bist. Einige Tätigkeiten und Behördengängen können ohne weiteres auch erst nach dem Umzug erledigt werden, jedoch gibt es auch einige Stellen, die bereits im Vorfeld von der Adressänderung informiert werden sollten. Wir helfen dir, den Überblick zu behalten. Wir empfehlen dir neben der „Adressänderung Checkliste“ auch unseren Artikel zum Thema “Adressänderung beim Umzug“ zu lesen.
Mit der “Checkliste Adressänderung“ nichts vergessen:
In dieser „Checkliste Adressänderung“ sind die wichtigen Dinge für den Gang aufs Meldeamt aufgelistet. Weiter sind auch wichtige Punkte wie ein Nachsende-Auftrag bei der deutschen Post, und verschiedene Ämter, die von der Adressänderung unterrichtet werden müssen, in der Liste angeführt. Ganz wichtig ist es zum Beispiel auch, die Familienkasse im Vorfeld zu informieren, falls du Kinder hast und eine Verzögerung gewisser Zahlungen vermeiden möchtest.
Ummelden am Meldeamt
Die Frist für das Anmelden eines neuen Wohnsitzes beträgt lediglich 3 Tage nach Bezug der neuen Wohnung und man kann sich sowohl persönlich, als auch per Post ummelden. Bis dato ist es allerdings noch nicht möglich, den Papierkram über E-Mail oder per Fax durchzuführen.
Benötigte Unterlagen:
- Offizieller Ausweis mit vollständigem Namen
- Ausgefüllter Meldezettel
- Reisepass, wenn man kein österreichischer Staatsbürger ist
Nachsendeauftrag bei der Post
Am besten beauftragst du den Nachsendeauftrag bereits 2-3 Wochen vor dem Umzug. Dies kann einfach über die Webseite der Österreichischen Post erledigt werden.
Ummelden am Finanzamt
Das Finanzamt muss in der Regel nicht extra vom Wohnortswechsel unterrichtet werden, da diese Information über das Zentrale Melderegister (ZMR) mitgeteilt wird. Es reicht also meist, dass du den neuen Wohnsitz am zuständigen Meldeamt angegeben hast. Bist du in keinem Angestelltenverhältnis und arbeitest du selbstständig, dann musst du die Adressänderung mit deiner Steuernummer gemeinsam, innerhalb von einem Monat an deinem zuständigen Finanzamt bekannt geben.
- Bist du in keinem Angestelltenverhältnis und arbeitest du selbstständig, dann musst du die Adressänderung mit deiner Steuernummer gemeinsam, innerhalb von einem Monat an deinem zuständigen Finanzamt bekannt geben.
Ummelden bei Sozialversicherung
Die Adressänderung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt bekannt zu geben ist mit nur sehr geringem Aufwand verbunden. Du kannst ganz einfach online auf der SV-Webseite alles per Mausklick erledigen.
Zulassungsbescheinigung – KFZ ummelden und Fahrzeugversicherung
Wenn du den Bezirk wechselst muss auch dein Auto umgemeldet werden. Dafür benötigst du:
- den Zulassungsschein deines Autos und den Meldezettel.
- Für die Fahrzeugversicherung benötigst du auch noch die Polizzennummer.
Ummelden bei Banken und Kreditanstalten
Gib die neue Adresse bei der Bank deines Vertrauens an. Hast du Konten oder andere Verträge bei verschiedenen Banken, müssen sie alle schriftlich über die Adressänderung informiert werden. Oft geht dies auch über den Online-Banking-Bereich.
Ummelden bei Arbeitsstelle (oder AMS, UNI, Schule, Kindergarten)
Gut zu wissen: Beziehst du zur Zeit deines Umzugs eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (zum Beispiel Altersteilzeitgeld, Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld) dann muss auch deine zuständige Arbeitsmarkservice (AMS) Geschäftsstelle möglichst schnell von der Adressänderung unterrichtet werden. Die Frist für diese Ummeldung beträgt offiziell 7 Tage.
Ummelden diverser Versicherungen
Setze deine Zusatz-Versicherungen in schriftlicher Form oder (wenn möglich) per Anruf über die neue Adresse in Kenntnis.
- Private Pensionsversicherung
- Zusatz-Krankenversicherung / Unfallversicherung
Ummelden bei Vereinen
Alle deine Vereine sollten von deinem Umzug unterrichtet werden (Alpenverein, Jagdverein, etc.)
GIS (Radio und Fernseher)
In Österreich ist es auch Pflicht Rundfunkgebühren zu zahlen, sofern man Radio oder Fernseher zuhause nutzt, was natürlich auf die meisten Haushalte zutrifft. Auch die Gebühren für Info Service (kurz GIS) Stelle muss von der Adressänderung unterrichtet werden.
Internet und Telefon
Der vorhande Internetvertrag bzw. der Telefonanschluss sollte auch möglichst schnell abgemeldet werden, bzw. auf den Nachmieter überschrieben werden, damit alles seine Ordnung hat.
Strom und/oder Gaslieferant
Ein Umzug kann auch eine hervorragende Möglichkeit sein, um einen neuen Stromanbieter auszusuchen. Hiermit kann man sich schnell ein paar Euro im Jahr ersparen und es ist schnell gemacht. Klicke auf den folgenden Link, um verschiedene Stromanbieter zu vergleichen.
Zeitungabos
Auch alle Zeitungsabos sollten von der Adressänderung in Kenntnis gesetzt werden.
Diese einzelnen Behördengänge, sowie der damit verbundene Zeitaufwand, gehört für die meisten Umziehenden zu einer der unbeliebtesten Aufgaben. Wir können diese Arbeit zwar nicht spannender für dich gestalten, aber ein guter Überblick über die einzelnen, abzuarbeitenden Punkte wird dir dieses Vorhaben erleichtern. Wir hoffen, dir mit Hilfe dieser „Checkliste Adressänderung“ und auch dem dazugehörigen Artikel den ein oder anderen “bürokratischen Kopfschmerz“ zu ersparen. Also dann, ab auf das Bürgeramt und dann mit viel Freude das neue Zuhause genießen.