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3-2-2023 - von Stefanie

Maklerprovision 2023 in Österreich: wer bezahlt und wie viel?

Ein Umzug bringt immer Kosten mit sich. Insbesondere wenn man ein Maklerbüro mit der Immobiliensuche beauftragt.

Die Aufgabe eines Maklers ist es, Wohnungssuchende und Wohnungsanbieter zusammenzubringen, sowohl für den Kauf als auch das Vermieten einer Wohnung, Haus oder eines Grundstücks.

Die Maklerprovision ist Teil der Nebenkosten, die sowohl beim Immobilienkauf als auch bei der Immobilienmiete anfällt. Meist fallen in Österreich beim Kauf 3 % des Kaufpreises für den Käufer an und bei der Miete maximal zwei Monatsmieten für den Mieter.

In Österreich wird die Provision meist von beiden Parteien und zu gleichen Teilen getragen. Käufer und Verkäufer zahlen also jeweils die Hälfte der Provision.

Lies dir unseren Artikel zu Maklerkosten beim Umzug durch und erfahre mehr zum Thema wer die Maklerprovision in Österreich bezahlt.

Wer zahlt die Maklerprovision in Österreich?

Der Provision wird beim Immobilienkauf in Österreich vom Käufer und Verkäufer üblicherweise zu gleichen Teilen getragen. Allerdings kann es auch anders geregelt werden. Es gibt Ausnahmen, bei denen jeweils eine Partei die Provision zur Gänze trägt. Ab 01. Juli 2023 wird die Provision für den Mieter vollständig abgeschafft. 

Jedenfalls ist der Makler dazu verplichtet, seine Doppeltätigkeit bekannt zu geben. Die bedeutet er muss bekanntgeben, dass er die Interessen beider Parteien vertritt. Andernfalls besteht Anspruch auf Rückzahlung der Provision.

Wenn die vollständige Maklerprovision vom Verkäufer getragen wird, hat das natürlich den Vorteil, dass die Immobilie ohne Provision angeboten werden kann.

Wer zahlt die Provision in Österreich: Mieter oder Vermieter ? 

Die Maklerprovision wird in Österreich von beiden Parteien, Mieter und Vermieter bezahlt. 

Laut österreichischem Recht können jedoch Makler mehr an die Eigentümer (3 BMM) als an die Mieter (1 BMM) verrechnen (bis 01. Juli 2023 – danach ist der Mieter von der Provision befreit). 

Im Falle eines Kaufes/Verkaufes einer Immobilie über einen Makler gilt dasselbe: beide Parteien teilen die Provision. Hier gibt es jedoch keinen Preisvorteil für den Käufer – von beiden Seiten kann gleich viel verlangt werden. 

Was ist die gesetzliche Maklerprovision in Österreich?

Die Höhe der gesetzlichen Maklerprovision wird auf Basis der Miete oder des Kaufpreises berechnet. In Österreich ist dies wie folgt geregelt:

Höhe Provision – Miete

Höchstzulässige Provision für den Mieter 

  • Mietvertrag mit einer Befristung von bis zu drei Jahren: max. 1 Monatsmiete. (bis 01. Juli 2023) – danach ist der Mieter von der Provision befreit. 
  • Mietverträgen über drei Jahren oder unbefristet:  max. 2 Monatsmieten
  • Hausverwaltung als Makler
    • befristete Mietverträge bis zu drei Jahren: max. 0,5 Monatsmieten
    • Mietverträge länger als drei Jahre und unbefristete: max. 1 Monatsmiete

Von Vermietern dürfen zusätzlich maximal 3 Monatsmieten als Provision verlangt werden.

Höhe Provision – Kauf

Die maximale Provision für Käufer oder Verkäufer berechnet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie:

  • Über einem Kaufpreis von  von 48.448,51: 3 % 
  • Zwischen 36.336,42 und 48.448,51: Fixbetrag von 1.453,46 Euro
  • Unter 36.336,42: 4 % 

Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer.

Unter dem folgenden Link kannst du die höchstzulässige Provision berechnen.

Kann man die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Die Maklerprovision kann in Österreich steuerlich abgesetzt werden. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.

Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, können die Kosten für einen Makler als Werbungskosten abgesetzt werden.  Auch bei Vermietung oder Verpachten können Maklerkosten auf der Eigentümerseite als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. 

Wann wird die Maklerprovision in Österreich abgeschafft? 

In Österreich wird die Provision ab 01.Juli 2023 bei der Wohnungsvermietung für den Mieter abgeschafft. Dies wurde in der Reform der Maklergebühren von ÖVP und Grünen beschlossen und nun endgültig fixiert. 

Wissenswertes zur Maklerprovision:

  • Wichtig ist noch zu wissen, dass Wohnungsvermittlungen (also Maklerprovisionen) in Österreich Umsatzsteuerpflichtig sind. Somit sollte der Makler, die in Österreich üblichen 20% Umsatzsteuer, von vornherein in seiner schriftlichen Provisionsanforderung vorgemerkt haben.
  • Makler können in Österreich auch zusätzliche Kosten geltend machen. Zum Beispiel Fahrt- oder Werbungskosten. Jedoch müssen solche Rechnungsabsichten von Seiten des Maklers, über einen separaten Vertrag im Vorhinein mit dir festgelegt werden.

Die perfekte Wohnung zu finden, kann ein sehr schweres und auch zeitintensives Unterfangen sein. Die Hilfe von einem kompetenten Makler kann dieses deutlich vereinfachen und kann in vielen Fällen auch ihr Geld wert sein. Dich könnten hier übrigens auch noch unsere Beiträge zu Wohnungsbesichtigung und verschiedene Wohnformen für Studenten sehr interessieren. Die Maklerprovision ist in manchen Fällen eine wirklich gute Investition, die einfacher und schneller zum neuen Wohnglück führen kann.

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