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1-28-2021 - von Stefanie

Thermenwartung – Vermieter oder Mieter ?

Seit der Wohnrechtsnovelle am 1.Jänner 2015 steht jedoch fest, dass der Vermieter für die Erhaltung der Therme zuständig ist und der Mieter für dessen Wartung. Die Novelle gilt für alle MRG, WGG und ABGB Verträge und ist auf alle bereits bestehenden Verträge anwendbar, egal ob vor oder nach dem 1.1.2015 enstanden. 

In diesem Artikel erfährst du mehr darüber, wer welche Pflichten bei der Thermenwartung trägt,  wieviel eine Thermenwartung kosten darf, wie oft eine Thermenwartung durchgeführt werden muss und was es sonst noch so zu beachten gibt. 

Wer ist zuständig für die Thermenwartung – Mieter oder Vermieter? 

Eine einfache Frage, eine einfache Antwort. Der Mieter ist zuständig für die Thermenwartung, der Vermieter für dessen Reparatur. Doch wie sieht das genau in der Praxis aus ?

Ausgangssituation ist, dass die Therme mitvermietetes Inventar, der Wohnung ist. Dies ist in den allermeisten Mietverhältnissen der Fall, ansonsten würden wir es mit einer Sub-Standard Wohnung zu tun haben. 

Welche Pflichten hat der Vermieter? 

Der Vermieter ist dazu verpflichtet die Therme in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten. Das bedeutet, dass die Therme bei der Übergabe der Wohnung funktionstüchtig sein muss. Am besten du fragst nach der letzten Wartungsbestätigung um auf Nummer sicher zu gehen, dass die Therme in gutem Zustand ist. Geht die Therme während der Mietdauer kaputt muss der Vermieter grundsätzlich für dessen Reparatur aufkommen. Jedoch nur, wenn der Vermieter seinen Pflichten auch nachgekommen ist. 

Welche Pflichten hat der Mieter? 

Der Mieter ist dazu verpflichtet die Therme in regelmäßigen Abständen zu warten. Das bedeutet im Regelfall alle 2 Jahre. Der Mieter hat die Kosten für die Thermenwartung zu tragen. Sollte die Therme jedoch dennoch kaputt gehen, ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Kosten der Reparatur zu übernehmen. 

Was passiert, wenn die Therme nicht gewartet wurde und kaputt wird? 

Wir wissen nun, wie es im besten Fall aussieht. Der Vermieter erhält, der Mieter wartet. Aber was, wenn du als MIeter nicht gewartet hast, und die Therme geht kaputt ?

In diesem Fall muss vorerst der Vermieter die Reparatur übernehmen, kann jedoch vom Mieter Schadensersatz verlangen, da dieser seine Wartungsverpflichtung vernachlässigt hat. Die Kosten der Reparatur können in manchen Fällen bis zur Gänze, in anderen teilweise vom Mieter eingefordert werden – je nach FAhrlässigkeit. Dies muss im Einzelfall näher betrachtet werden. 

Was ist eine Thermenwartung? 

Die Thermenwartung besteht meist aus der Überprüfung, Reinigung und Instandhaltung der Anlage. Eine Thermenwartung dauert je nach Verschmutzung 1 – 1,5 Stunden. Eine regelmäßige Überprüfung garantiert eine funktionstüchtige Heizung und hält die Therme in einem guten Zustand. 

Wieviel kostet eine Thermenwartung? 

Eine Thermenwartung kostet zwische € 80,- und € 150,-. Je nachdem ob man einen normalen Installateur beauftragt oder einen Profi einer bestimmten Firma können die Preise variieren. 

Wer zahlt, wenn bei der Wartung ein Schaden festgestellt wird? 

Grundsätzlich ist – wie schon erwähnt – der Mieter für die Wartung und der Vermieter für die Erhaltung der Therme zuständig und so verhält es sich auch bei einer Wartung, bei der ein Schaden festgestellt wird. Der Mieter übernimmt die Kosten der Wartung. Der Vermieter übernimmt die Kosten der Reparatur. Achte darauf, dass du dem Installateur mitteilst zwei separate Rechnungen auszustellen. Informiere auch den Vermieter über die notwendigen Reparaturen. 

Wie oft ist eine Thermenwartung nötig? 

Eine Thermenwartung ist im Regelfall alle 1 – 2 Jahre nötig in Österreich. Jedoch hängt das Wartungsintervall von Alter und Zustand der Therme ab. Wenn deine Therme also schon sehr alt ist, ist eine Überprüfung in kürzeren Intervallen ratsam.

Tipp:  Im Zweifelsfall kannst du dies immer mit deinem Vermieter absprechen. 

Wer haftet, wenn die Therme kaputt ist?

Sollte deine Therme trotz regelmäßiger Wartung kaputt gehen, ist der Vermieter für dessen Reparatur zuständig. HAst du dich als Mieter jedoch nicht um die Wartung gekümmert, muss der Vermieter trotzdem vorerst für die reparatur der Therme aufkommen, kann jedoch die Kosten zurück verlangen. Die Begründung hierzu ist, dass du als Mieter deiner Pflicht zur Wartung nicht nachgekommen bist und somit fahrlässig gehandelt hast. 

Was gibt es noch zu beachten? 

Thermen die älter als 15 Jahre sind, haben in der Regel ihr wirtschaftliches Ende erreicht. Hier kann über die Installation einer neuen Therme nachgedacht werden. 


Achtung ! Bei Gasgeruch jedenfalls immer sofort einen Fachinstallateur anrufen. 

Die Thermenwartung in Österreich – endlich ein Thema, das klar geregelt ist. Der Vermieter erhält, der Mieter wartet. Wir freuen uns über deine Kommentare oder Erfahrungen zum Thema Thermenwartung. 

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