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12-11-2020 - von Stefanie

Besenrein beim Übersiedeln in Österreich – Was bedeutet besenrein genau?

„Die Wohnung ist besenrein beim Umzug zurückzugeben.“ – So oder so ähnlich steht es oft im Mietvertrag. Der Begriff „besenrein“ kann unterschiedich aufgefasst werden. Mieter nehmen es oft zu wörtlich und fegen nach dem Umzug nur kurz durch. Manche Vermieter erwarten hingegen, dass die Wohnung top-sauber und staubfrei, mit streifenfrei geputzten Fenstern und tiefengereinigten Teppichen abgegeben wird.

In diesem Artikel betrachten wir die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema in Österreich und erklären, was man in der Regel unter „besenrein“ versteht. Damit es bei deinem Umzug diesbezüglich keine Missverständnisse mit dem Vermieter gibt, haben wir noch einige Tipps zur besenreinen Endreinigung zusammengefasst.

Besenrein beim umzug

(c) Freepik

Besenrein beim Umzug bedeutet:

Es gibt in Österreich keine gültige Definition von dem Wort „besenrein“ im Gesetzbuch, was natürlich zu unterschiedlichen Auslegungen führt.

  • Die Wohnung muss vollständig geräumt werden. Alle beweglichen Dinge (Möbelstücke, Teppiche) müssen entfernt werden, sofern diese nicht zum Inventar der Wohnung gehören.
  • Der Boden in der Wohnung muss ordentlich durchgekehrt werden.
  • Der Teppichboden muss ordentlich gesaugt werden.
  • Grobe Verschmutzungen an Böden, Wänden und Decken müssen entfernt werden.
  • Spinnweben müssen beseitigt werden.
  • Hat sich auf dem Balkon oder auf der Terrasse eine Schmierschicht gebildet, muss diese beseitigt werden.
  • Starke Verschmutzungen auf Fenstern und Türen, wie zum Beispiel Rückstände von Aufklebern, müssen beseitigt werden.
  • Gehört eine Einbauküche zur Wohnung, sollte diese geputzt werden. Es sollten keine Essensreste oder Lebensmittel verbleiben und alle Flächen (insbesondere fettige Stellen) sollten gewischt werden.
  • Stark verkalkte Stellen (zum Beispiel im Badezimmer) sollten entkalkt werden.

Besenrein beim Umzug bedeutet in der Regel nicht:

  • die Fenster zu putzen.
  • die Beseitigung von Unkrautbewuchs auf dem Balkon oder der Terrasse.
  • eine Tiefenreinigung des Teppichbodens.
  • die Beseitigung von Nikotinrückständen (es sei denn, das Rauchen innerhalb der Räume ist untersagt).
  • die Beseitigung von Dübellöchern.
  • das Waschen von zur Wohnung gehörenden Vohängen.

Keine Lust auf putzen? Schonmal an eine professionelle Umzugsreinigung gedacht?

Dir wird bereits beim Lesen des Artikels über die Endreinigung beim Auszug schwindelig? Naja, auch kein Problem :). Es gibt ja auch noch Alternativen. Einige Reinigungsunternehmen bieten genau diesen Service an. Lass dir doch einfach mal helfen! Weniger Stress, mehr Zeit für was auch immer dir Spaß macht.

Was eine Umzugsreinigung kostet?

Je nach Größe deiner Wohnung werden Dir für eine Einmal Endreinigung deiner Wohnung € 40,- bis € 125,- berechnet. Über unseren Partner Extrasauber erhältst du ein auf dich maßgeschneidertes Angebot. Es funktioniert ganz einfach: du gibst die Postleitzahl deiner Wohnung an, die Größe, ein paar Details und deinen Wunschtermin – und schon gehts los. Dir werden Reinigungskräfte in deiner Umgebung vorgeschlagen und du kannst nach Preis, Verfügbarkeit oder Bewertung filtern. Du bekommst direkt ein Angebot und kannst deine Hilfe für die Umzugsreinigung direkt buchen.

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Wichtig bei der „besenreinen“ Wohnungsübergabe:

Es kann von dir nur dann verlangt werden die Wohnung sauber und besenrein zu übergeben, wenn diese auch in einem solchen Zustand von dir übernommen wurde. Um hier Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen solltest du unbedingt ein detailliertes Wohnungsübernahmeprotokoll beim Einzug führen. Unter dem vorangegangenen Link kannst du dir eine Mustervorlage herunterladen, damit du dabei auch ja nichts vergisst. Dieses Schriftstück schützt sowohl deine Interessen, als auch jene deines Vermieters.

Lies vor deinem Auszug unbedingt nochmal den Mietvertrag durch. Denn nicht in jedem Mietvertrag ist die Klausel angegeben, dass die Wohnung „besenrein“ übergeben werden muss. Verpflichtest du dich in deinem Mietvertrag zu einer gründlichen Endreinigung, findest du in unserer Moveria-Checkliste „Putzen beim Auszug“ eine gute Anleitung. Auch diverse Ausbesserungsarbeiten und sogenannte Schönheitsreparaturen beim Auszug sind oftmals ein kleiner Streitfall. In unserem Artikel  unter dem vorangegangenen Link haben wir die Österreichische Rechtslage zu diesem Thema erörtert.

Übrigens:

Auch wenn keinerlei Vereinbarungen zum Thema „Wohnungszustand bei der Übergabe“ festgehalten wurden, muss die Wohnung besenrein gereinigt werden. Sicher lässt sich auch nach Erklärung des Begriffes „besenrein“ immer noch streiten, was grobe Verschmutzungen sind. Dazu empfehlen wir einfach, fair zu sein, wenn du die Wohnung verlässt. Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung im gleichen Zustand verlassen werden sollte, wie sie bezogen wurde. Einige Abnutzungsspuren sind natürlich normal. Schäden und Verschmutzungen sollten aber beseitigt werden. Und auch, wenn die Wohnung damals beim Einzug nicht sauber war, mache es besser. Reinige die Wohnung so gründlich, wie du es gerne beim Einzug gehabt hättest. Und siehe es nicht zu genau mit dem Begriff „Besen“ und greife zum Beispiel auch mal zum Wischmopp, wenn du Flecken auf dem Boden siehst.

Was bedeutet für dich „besenrein“? Hast du auch schon Erfahrungen oder Schwierigkeiten mit dem Vermieter diesbezüglich gehabt? Hinterlasse doch einfach ein Kommentar zu diesem Blogeintrag und beteilige dich an der Diskussion zum Thema besenrein.

Kommentare (5)

Kommentare

  • Karl-heinz verhounig

    Mein vermieter verlangt von mir das ich die tapeten runtermache die garnischen u. Vorhaenge lampen entferne obwohl die wohnung general saniert wird. Muss ich das?

    • Admin

      Hallo Karl-Heinz,
      am besten ist es, im Mietvertrag nachzuschauen, ob zu dem Thema etwas steht. Generell gehören diese Tätigkeiten nicht zur „besenreinen Reinigung“. Bitte schreibe uns, was sich in diesem Fall ergeben hat.

  • Darko Gajic

    Verzeichung aber das ist schlicht und einfach Blödssin was sie da zusammengeschrieben haben.

    Ich war vor einer Woche bei einem Anwalt um sicher zu gehen was ich muss und was nicht.

    Man muss nicht mall bei flecken ausmalen. Schließlich hat man jeden Monat Miete dafür bezahlt. Die meisten Vermieter versuchen iher Mieter zu erschrecken und sie zu verunsichern mit Punkten im Vertrag die aber vor Gericht nicht haltbar sind. Es ist natürlich für den Vermieter bequem und Geldsparend wenn der Mieter vor dem Verlassen der Wohnung ausmalt.

    Also man MUSS NICHT Löcher von Dübel zumachen so lange nicht zu viele Löcher gemacht wurden.
    Man MUSS NICHT Ausmalen auch nicht wenn es Flecken und Gebrauchspuren gibt. Ja sogar wenn man die Wohnung in enie Dezente Farbe augemalt hat muss man nicht in Weiss zurückstellen.
    Parketböden muss man nicht Schleifen und Versiegeln!
    Schaut bei der Arbeiterkammer und Fragt einen Anwalt eures vertrauens bevor ihr unnötig euch Arbeit macht und Geld ausgibt! Recht muss sein !!

    • Admin

      Hallo Darko,

      es freut uns, dass Ihnen Ihr Anwalt helfen konnte. Wir freuen uns immer über Erfahrungsberichte. Danke für Ihren Kommentar. Allerdings zeigt er, dass Sie den Artikel nicht richtig gelesen haben. An keiner Stelle haben wir geschrieben, dass Wände ausgemalt werden müssen, oder dass Dübellöcher geschlossen werden müssen, oder dass Parketböden geschleift werden müssen.

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